03.03.2010, 14:01 Uhr | Linda Freutel
Herrchen muss wissen, wie sich sein Hund zu benehmen hat. (Foto: imago)
Auch Pudel, Mops und Dogge muss sich benehmen können, denn Hunde sind ein Teil unserer Gesellschaft. Und als solcher haben sie sich auch an bestimmte gesellschaftliche Regeln zu halten. Ihr Benimm richtet sich nach ungeschriebenen Gesetzen, die vor allem das Herrchen kennen sollte. Ein Überblick:
Viele Hundebesitzer sind unsicher, wann es angebracht ist, ihren Vierbeiner anzuleinen. Der Vierbeiner würde schließlich am Liebsten immer frei laufen. Aus Rücksicht gegenüber andern Menschen und Tieren geht das aber nicht. Der Grundsatz lautet daher: Im Zweifel anleinen! Eine ausdrückliche Pflicht zum Anleinen besteht unter anderem in Stadtgebieten, Naturschutzgebieten, Wäldern (sofern Schilder am Waldesrand keine Ausnahme vorsehen) und öffentlichen Gebäuden. Wichtig: Manche Städte sehen neben dem Leinenzwang sogar eine Pflicht von Maulkörben und Erkennungschips vor, wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin.
Auch in Regionen, in denen Hunde frei laufen dürfen, gebieten es ungeschriebene Gesetzte, dass der Hund in bestimmten Situationen an die Leine genommen werden muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn er nicht genügend Gehorsam in der Begegnung mit Mensch und Tier zeigt. Ein Hund, der auf Jogger oder Spaziergänger zustürmt, wirkt bedrohlich – auch wenn Herrchen betont „der will doch nur spielen“. Solche Hunde gehören aus Höflichkeit angeleint, damit sie niemanden erschrecken. Selbst wenn sie bei Begegnungen anderer brav „bei Fuß“ gehen gehören Hunde an die Leine, wenn sich ein Hund nähert, der ebenfalls angeleint ist. In diesem Fall könnte von dem fremden Tier eine Gefahr ausgehen.
Ein Bummel durch die Innenstadt kann manchen Hunden durchaus Spaß machen. Prinzipiell ist dagegen auch nichts einzuwenden. Vorausgesetzt der Hund ist an der Leine und geht dicht neben seinem Herrchen. Dass das Herrchen einen Kotbeutel bei sich führt, um gegebenenfalls das große Geschäft vom Gehsteig zu entfernen, sollte selbstverständlich sein. In manchen Städten, wie zum Beispiel in Wien, werden Geldbußen fällig, wenn man die Hinterlassenschaft des Vierbeiners nicht entsorgt. Ein Bummel durch Geschäfte oder Einkaufszentren ist ebenfalls kein Problem – vorausgesetzt an der Eingangstür des Ladens hängt kein ausdrückliches Verbotschild. Unerwünscht sind Hunde hingegen in Geschäften, die Lebensmittel verkaufen.
Hunde sind gesellige Tiere und gehen daher auch gern mal in ein Café. Solange kein Hund-Verbotsschild am Eingang hängt, sind Hunde hier erwünscht. Rücksichtnahme ist aber auch hier obligatorisch: Bello sollte nicht im Weg, sondern unter Herrchens Tisch oder Stuhl liegen. Bellen und Betteln an fremden Tischen stört die andern Gäste und ist daher ein No-Go! Auch das Füttern vom Tisch wird von vielen Gastronomen als unhöflich empfunden und sollte unterbunden werden.
Wer sich auch im Urlaub nicht von seinem Vierbeiner trennen will, kann ihn gerne mitnehmen - solange er den Reisestress verträgt. Viele Hotels bieten extra „Hundezimmer“ an, in denen Tiere willkommen ist. Prinzipiell darf sich der Hund aber nur hier aufhalten - im Restaurant, Frühstücksraum oder Wellness-Bereich des Hotels hat er nichts zu suchen. Vor dem Gassi-Gehen sollten Sie sich zudem mit den Gepflogenheiten des Ortes bekannt machen. Wer zum Beispiel einen Strandurlaub plant, sollte sich vorab informieren, ob an diesem Strand Hunde geführt werden dürfen. An speziellen Hundestränden dürfen Vierbeiner ganzjährig toben. An allen anderen Stränden sind dagegen Hinweisschilder angebracht, ob und wann das Mitführen eines Hundes erlaubt ist.
Der Tierarztbesuch ist für viele Hunde aufregend. Und zwar nicht nur wegen der anstehenden Untersuchung, sondern weil sie im Wartezimmer auf viele andere Tiere treffen. Damit keine unangenehme Unruhe entsteht, gehen Sie wie folgt vor: Ist ihr Hund aggressiv, egal ob gegenüber Menschen, Hunden oder andern Tieren, lassen Sie ihn im Auto warten und holen ihn erst herein, wenn Sie an der Reihe sind. So vermeiden Sie Stress bei allen Beteiligten. Mit einem lieben Tier kann man dagegen angeleint und ruhig im Wartezimmer warten. Vermuten Sie allerdings, dass Ihr Hund eine ansteckende Krankheit hat, vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Tieren und warnen Sie auch andere Tierbesitzer. Bei kleinen Hunden empfiehlt sich in diesem Fall die Unterbringung in einer Transportbox.
Linda Freutel
nena schrieb:
am 18. März 2012 um 10:05:29
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(1)
Hunde knigge
, nun das sehe ich bei meiner alten nachbarin,einen jungen Hund sich holen u. ihm gar keine Erziehung geben.Habe jetzt das
Ordnungsamt eingeschalten,nun wollen wir mal sehen wie weit sie kommt.geändert hat sich bis jetzt nichts ,macht was sie will ,es reicht langsam!!Bin selber Hundebesitzer u. habe jeden Tag Stress mit den Hund der Nachbarin.Man sollte besser durchgreifen,wenn es weiter spo geht,bleibt noch das Gericht,leider man will es ja nicht,aber man kann nicht machen was man will!!
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ela schrieb:
am 8. April 2010 um 09:47:15
(6)
(0)
hunde
nicht der hund ist das schwein (entschuldige schwein)sondern der mensch.
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Juergen schrieb:
am 1. April 2010 um 08:13:19
(8)
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Hunde und Hinterlassenschaffen
erst sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass der hundebesitzer darauf achtet wo sein hund hinmacht.
wir haben immer 2 oder 3 kot-tüten dabei ... von unserer gina gibt es keine häufchen (ausser in der mülltonne)
aber leider wissen wir, dass dies die ausnahme ist
schade schade
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