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Hundehalter und Jäger - Wer ist wann im Recht?

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Hundehalter und Jäger - Wer ist wann im Recht?

11.05.2010, 14:24 Uhr | jmi

Hunde: Nicht jeder Jäger sieht Hunde gerne in seinem Wald. (Foto: imago)

Nicht jeder Jäger sieht Hunde gerne in seinem Wald. (Foto: imago)

Wenn Jäger und Hundehalter aufeinander treffen, ist das nicht immer eine freundliche Begegnung. Obwohl sie die Liebe zum Tier und zur Natur verbindet, besteht zwischen beiden ein Konflikt: Während der Hundehalter seinem Vierbeiner Auslauf bieten will, möchte der Jäger vor allem das Wild seines Reviers schützen – beides ist legitim. Doch oft wissen Hundehalter gar nicht, was sie im Wald dürfen und was nicht. Informieren Sie sich hier über die Rechtslage.

Darf der Hund im Wald frei laufen?

Ob der Hund im Wald ohne Leine laufen darf, ist vom jeweiligen Ort abhängig. Die Gesetzgebung in diesem Fall ist Ländersache. Die Waldgesetze aller Länder erlauben es, den Forst gemeinsam mit dem Hund zu betreten. Ob er jedoch angeleint sein muss oder nicht, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Beispielsweise in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und vier weiteren Ländern kann der Hund uneingeschränkt im Wald herumlaufen. In anderen Bundesländern müssen Hunde angeleint bleiben, in manchen dürfen sie sich nur auf Wegen frei bewegen (siehe Infobox). Jedoch kann jede Kommune Sonderregelungen festlegen und einen örtlichen Leinenzwang anordnen.

Darf der Jäger auf einen freilaufenden Hund schießen?

Grundsätzlich ja. So steht es in allen deutschen Jagdschutzgesetzen. Und zwar dann, wenn dies zur so genannten Gefahrenabwehr notwendig ist. Durch diese Gefahrenabwehr soll das Wild vor Störungen geschützt werden. Als Störung gilt es, wenn der Hund tatsächlich Jagd auf ein Tier macht – auch ein stöbernder Hund ist eine Störung, wenn er zum Beispiel Vögel oder junge Wildtiere aufscheucht. Damit die Gefahrenabwehr gerechtfertigt ist, müssen allerdings verschiedene Kriterien erfüllt sein - je nach Bundesland sind sie unterschiedlich strikt. In Sachsen-Anhalt dürfen freilaufende Hunde etwa getötet werden, wenn sie außerhalb der Einwirkung des Halters unterwegs sind. Auch wenn Sie nicht wildern (siehe Infobox).

Was darf der Jäger nicht?

Auf einen Dienst-, Jagd-, Hirten-, Therapie- oder Rettungshund darf per Gesetz in keinem Fall geschossen werden. Der Jäger muss sich also im Voraus sicher sein, dass es sich um keinen speziell ausgebildeten Hund handelt. Auch deswegen wird kein Jäger willkürlich auf den Auslöser drücken. Außerdem darf er dem Hundehalter nicht verbieten, den Wald zu betreten. Als Jäger ist er eine Privat-, keine Amtsperson und darf somit lediglich Personalien aufnehmen und einem Wilderer die Waffe wegnehmen. Polizeigewalt hat nur eine behördlich beauftragte Person, etwa ein Förster oder ein Jagdaufseher.

Verhaltensregeln für den Spaziergang im Wald

Um das eigene Tier nicht unnötig in Gefahr zu bringen, sollte man zwei Grundsätze beachten: Zum einen ist es klug, mit dem Hund auf Wegen zu bleiben, auch wenn es das Gesetz nicht ausdrücklich fordert. Der Hund kann das lernen. So haben Sie Ihren Vierbeiner immer im Blick und können ihn jederzeit zu sich rufen. Keine Sorge, der Hund bekommt genug Auslauf, auch wenn er nicht im Dickicht umherstreift. Reagiert der Vierbeiner grundsätzlich schlecht auf Rufen oder Pfeifen, sollten Sie ihn innerhalb des Waldes nicht von der Leine lassen. Zum anderen sollten Sie das Jagdverhalten Ihres Hundes genau beobachten. Wenn er eine Witterung aufnimmt, sich entfernt, schneller rennt und nicht mehr so schnell reagiert, befindet er sich in einer Jagdsituation. Bereits dann sollten Sie eingreifen – im Interesse ihres eigenen Tieres aber auch in dem der Wildtiere. Wenn Ihr Hund zufällig ein junges Wildtier aufstöbert, sollten Sie es keines Falls anfassen. Der menschliche Geruch wirkt abschreckend auf die Mutter, der Nachwuchs würde verwaisen. Entfernen Sie sich so schnell wie möglich und geben Sie im Zweifel dem örtlichen Jäger Bescheid.

Katzen sind gefährdeter

Schätzungen zufolge werden in Deutschland mehr Katzen als Hunde durch Jäger getötet. Das liegt daran, dass Katzen bereits als wildernd, streunend oder jagend gelten, wenn sie sich außerhalb einer bestimmten Distanz zu menschlichen Wohnorten befinden. Diese „Bannmeilen“ liegen je nach Bundesland zwischen 200 und 500 Metern. Gerade Katzenhalter, die in Waldgebieten oder am Waldrand leben, sollten daher besonders auf ihre Vierbeiner achten.


jmi  

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